Informationen zur Mitgliedschaftspflicht von BLSV-Mitgliedsvereinen in Sportfachverbänden

Aktuell werden Sportvereine, die Rehasport/Herzgruppen anbieten, diesbzgl. vom BVS angeschrieben

Derzeit schreibt der Behinderten- und Rehabiltiationssportverband Bayern (BVS) BLSV-Mitgliedsvereine, die Rehabilitationssport/Herzgruppen anbieten, an und weist darauf hin, dass die neue BLSV-Satzung vom 24. Juni 2023 vorsieht, dass Vereine, die im BLSV gemeldet sind und Rehasport anbieten, auch Mitglied im BVS Bayern sein müssen (§8 Absatz 6 & 7) und dass es bei Nichteinhaltung zu einem Ausschluss aus dem BLSV kommen kann.

Wichtig zu wissen für alle BLSV-Mitgliedsvereine, die Rehasport/Herzgruppen anbieten: Der BLSV unterzieht hierzu aktuell die Gesamtsituation erst noch einmal einer kritischen Gesamtbetrachtung und führt eine rechtliche Prüfung durch! Das Ergebnis, ob die Regelung tatsächlich so aufrechterhalten werden kann, wird bis Ende des 2. Quartals 2024 erwartet. Sobald wir hierzu weitere Informationen haben, teilen wir diese allen AnsprechpartnerInnen der bayerischen Herzgruppen mit!

Für Sie zur Kenntnis die entsprechende BLSV-Meldung aus dem BLSV-Newsletter "SportfachverbändeINSIDE" (Ausgabe April 2024) im Original:

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" (...) Im Zuge des BLSV-Verbandstags 2023 wurde beschlossen, die BLSV-Satzung in Bezug auf Vereinsmitgliedschaften wie folgt zu ändern:

`Der Verein muss sich danach von den Verbänden betreuen lassen, deren Sportarten regelmäßig betrieben werden. Vereine, die nicht Mitglied der für ihre Sportarten zuständigen Verbandes bzw. für ihre Sportarten zuständigen Verbände sind, können zunächst Mitglied des BLSV bleiben oder werden. Ist die Mitgliedschaft im zuständigen Verband bzw. den zuständigen Verbänden nicht bis zum Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres nach Aufnahme in den BLSV oder bei bestehenden Mitgliedsvereinen bis zum 31.12.2024 erfolgt, erlischt die Mitgliedschaft im BLSV zu diesem Zeitpunkt.`

Nach einer erneuten kritischen Gesamtbetrachtung wird derzeit eine umfassende rechtliche Prüfung von § 8 Abs. 5 und 6 im Zusammenhang der Satzung und Ordnungen durchgeführt. Diese Prüfung ist notwendig, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen stehen und die Interessen aller Mitglieder des Verbandes berücksichtigt werden. Dies ist auch deswegen wichtig, da der BLSV als Dachverband erhöhten Anforderungen an die Aufnahme und den Bestand seiner Mitgliedschaften unterliegt. (...)"

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