Die Regelung tritt ab 1.6.2024 in Kraft
Die BKK VerbundPlus verzichtet ab 01.06.2024 auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports, Herzgruppen und Funktionstraining.
WAS HEISST DAS FÜR DIE VERSICHERTEN?
Das bedeutet: Versicherte der BKK VerbundPlus, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen.
WICHTIG FÜR LEISTUNGSERBRINGER/VEREINE:
Leistungserbringer dürfen ausschließlich vertragsärztliche Verordnungen annehmen, für die ihnen eine Anerkennung der jeweiligen Indikation durch die "ARGE Rehabilitationssport" ausgesprochen wurde.