BKK Faber-Castell & Partner: Genehmigungsverzicht für Rehasport und Herzgruppen

Die Regelung tritt ab 1.7.2024 in Kraft

Die BKK Faber-Castell & Partner verzichtet ab 01.07.2024 auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports, Herzgruppen und Funktionstraining.

WAS HEISST DAS FÜR DIE VERSICHERTEN?

Das bedeutet: Versicherte der BKKFaber-Castell & Partner, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Die Leistung beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit.

WICHTIG FÜR LEISTUNGSERBRINGER/VEREINE:

Leistungserbringer dürfen ausschließlich vertragsärztliche Verordnungen annehmen, für die ihnen eine Anerkennung der jeweiligen Indikation durch die "ARGE Rehabilitationssport" ausgesprochen wurde.

Dieser Genehmigungsverzicht bedeutet keinen Verzicht auf eine sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen. Die BKK Faber-Castell & Partner behält sich vor, Abrechnungen im Nachgang zu prüfen.

 

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