Letzte Aktualisierung: 3.3.2025
Einige Krankenkassen verzichten auf die vorherige Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich des Rehasports/Herzgruppen. Das bedeutet: Versicherte dieser Kassen, die vom behandelnden Arzt eine Verordnung für Rehasport bzw. für die Herzgruppe oder Herzinsuffizienzgruppe ausgestellt bekommen haben, können direkt mit dem Rehasport bzw. mit der Herzgruppe beginnen und müssen nicht erst die Verordnung bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Der Leistungszeitraum beginnt mit Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit.
Genehmigungsverzicht haben aktuell folgende Kassen (soweit uns mitgeteilt):
- AOK Bayern (aktuell befristet bis 31.12.2025)
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Nordost
- AOK Hessen
- AOK Rheinlandpfalz-Saarland
- BKK Faber-Castell & Partner
- BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK VerbundPlus
- BKK Pronova
- R+V BKK
- Mercedes-Benz BKK
- Suedzucker BKK
- BKK Salzgitter
- BKK Public
- TUI BKK
- BKK Freudenberg
- BKK24
- BKK MTU
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- BOSCH BKK
- BKK LINDE
- Heimat Krankenkasse
- BKK Werra-Meissner
- BKK Diakonie
- energie BKK
- VIACTIV Krankenkasse
- IKK Südwest
- BKK Miele (ab 1.4.2025)
- DRV Regionalträger Bayern (bei der DRV gilt die Verordnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining (G0850-00) als Kostenübernahme. Eine gesonderte Genehmigung ist daher nicht erforderlich).
HIER finden Sie zusätzlich noch einige besondere Hinweise zum Genehmigungsverzicht der AOK Bayern.