Weitere Verlängerung der Beginnfrist für Versicherte der DRV Bayern für Herzgruppen-/Rehasport (Stand 4.4.2022)
Die DRV Bayern informiert mit Schreiben vom 4.4.2022 über die Verlängerung der coronabedingten Sonderregelungen für Versicherte aller Regionalträger der DRV Bayern.
Hier die Information im Wortlaut:
"Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 1.1.2022 bis 30.6.2022 abschließen, gilt eine coronabedingte Verlängerung der geregelten Beginnfrist für Rehabilitationssport und Funktionstraining um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten, beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung, bleibt unberührt."
Dies bedeutet: Normalerweise muss der Rehasport bei Verordnungen der DRV max. 3 Monate nach Entlassung aus der stationären Rehabilitation begonnen werden. Durch die o.g. coronabedingte 3-monatige Verlängerung verlängert sich die Beginnfrist für Herzgruppen/Rehasport also demnach auf 6 Monate.
Die Empfehlungen zur Fortführung des Rehabilitationssports als Tele-/Online-Angebot (gilt nicht für Herzgruppen) oder - unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise - von Herzgruppen/Rehabilitationssport im Freien werden ebenfalls bis 30.6.2022 verlängert.