Hergruppen LAG Bayern
Umsetzung der Rahmenvereinbarung PDF Drucken E-Mail

Anerkannte Träger/Vereine von  Rehasport/Herzgruppen, sog. Leistungserbringer mit Rechten und Pflichten, vergleichbar mit Vertragsärzten, Physiotherapeuten usw. gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung des Reha-/Herzsports.

 

Auf die Regelleistungsdauer (90 UE in 24 Monaten in Herzgruppen) werden vorangehende, gleichartige Leistungen, z.B. der Rentenversicherungsträger, angerechnet.

 

Die maximale Teilnehmerzahl je Übungsveranstaltung ( = je Übungsleiter) bestimmt der betreuende Arzt. Sie darf 20 Teilnehmer jedoch nicht überschreiten.

 

Innerhalb der Regelleistungsdauer nicht in Anspruch genommene Herzsportleistungen können nicht auf Folgezeiten übertragen werden.

 

Über die Richtlinien des Herz-LAG-Vorstandes hinausgehende Maßnahmen der Qualitätssicherung sind derzeit nicht vereinbart.