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Umsetzung der Rahmenvereinbarung |
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Anerkannte Träger/Vereine von Rehasport/Herzgruppen, sog. Leistungserbringer mit Rechten und Pflichten, vergleichbar mit Vertragsärzten, Physiotherapeuten usw. gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung des Reha-/Herzsports.
Auf die Regelleistungsdauer (90 UE in 24 Monaten in Herzgruppen) werden vorangehende, gleichartige Leistungen, z.B. der Rentenversicherungsträger, angerechnet.
Die maximale Teilnehmerzahl je Übungsveranstaltung ( = je Übungsleiter) bestimmt der betreuende Arzt. Sie darf 20 Teilnehmer jedoch nicht überschreiten.
Innerhalb der Regelleistungsdauer nicht in Anspruch genommene Herzsportleistungen können nicht auf Folgezeiten übertragen werden.
Über die Richtlinien des Herz-LAG-Vorstandes hinausgehende Maßnahmen der Qualitätssicherung sind derzeit nicht vereinbart.
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