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Den Herzsport als Rehabilitationssport-Leistung gewähren die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger als ergänzende Leistung der Rehabilitation mit dem Ziel, Kraft und Ausdauer der Herzkranken zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, insbesondere die eigene Verantwortung für die Gesundheit zu stärken und sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining z.B. durch weiteres Sporttreiben in in Gruppen im Verein auf eigene Kosten zu motivieren. Der Herzsport muss ärztlich verordnet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Herzsport wird i.d.R. für 90 Übungsveranstaltungen innerhalb von 2 Jahren gewährt, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Die Herzsportgruppen werden von besonders qualifizierten Sport-Übungsleitern/-innen geleitet und während des Übungsbetriebes ständig von qualifizierten Ärzten betreut und überwacht. Sie bedürfen einer förmlichen Anerkennung durch die Arbeitsgemeinschaft Rehabilitationssport in Bayern. Anschrift: Herzsport nach Wegfall der Kassenleistung: Eine Herzerkrankung besteht im Regelfall lebenslang. Deshalb
müssen die erlernten Übungs- und Trainingstechniken und eine
gesundheitsbewusste Lebensführung ebenfalls lebenslang, nach Wegfall der
Kassenleistung in eigener Verantwortung, weitergeführt werden. Besonders
geeignet hierzu sind Sport- gruppen, nämlich "Nachsorgegruppen" oder
"Sekundär-Herzgruppen"" unter Leitung erfahrener
Herzgruppen-Übungsleiter oder bei entsprechender Möglichkeit auch die
bisherige Herzgruppe. |
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