[Firmenlogo-Bild]    Landes-Arbeitsgemeinschaft für kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern e.V. (Herz-LAG Bayern)

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Rahmenvereinbarungen

Richtlinien der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB V über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit "Sonstigen Leistungserbringern"

Vereinbarung mit den Primärkassen über Durchführung, Vergütung und Abrechnung des allgemeinen ambulanten Rehabilitationssports und des Rehabilitationssports in Herzgruppen

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Stand: 09. März 2010.