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Herzgruppen müssen gemäß Ziffer 13.3 der "Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1.10.2003" von besonders qualifizierten Übungsleiter/Innen geleitet werden. Die Aus- und Fortbildung richtet sich nach den “Rahmenrichtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Sports" und ist für Bayern an die Landesarbeitsgemeinschaft für kardiologische Prävention und Rehabilitation in Bayern e. V. (LAG Bayern) delegiert. Nach erfolgter Ausbildung wird die Qualifikation im Herzgruppen-Übungsleiterausweis durch die LAG Bayern bescheinigt, zunächst auf zwei Kalenderjahre begrenzt. Vor Ablauf dieser Gültigkeitsfrist ist die Teilnahme an einem entsprechenden Fortbildungskurs der LAG über mindestens 15 Unterrichtseinheiten nachzuweisen, was wiederum eine Verlängerung der Gültigkeit um zwei weitere Jahre zur Folge hat. Näheres bitten wir bei der LAG Bayern zu erfragen. Aus- und Fortbildungsprogramm 2010 Anmeldeformular 2010 (zum Herunterladen) |
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